Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 6 Meldepflicht
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/6#abs-1 (1) Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, muss die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit sowie Änderungen seiner Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/6#abs-2 (2) Die Meldung muss die Angaben enthalten, die für die Identifizierung des Betreibers oder Anbieters nach Absatz 1 erforderlich sind, insbesondere die Handelsregisternummer, die Anschrift, die Kurzbeschreibung des Netzes oder Dienstes sowie den voraussichtlichen Termin für die Aufnahme der Tätigkeit. Die Meldung hat nach einem von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen und veröffentlichten Formular zu erfolgen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/6#abs-3 (3) Auf Antrag bestätigt die Bundesnetzagentur innerhalb von einer Woche die Vollständigkeit der Meldung nach Absatz 2 und bescheinigt, dass dem Unternehmen die durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes eingeräumten Rechte zustehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/6#abs-4 (4) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/6#abs-5 (5) Steht die Einstellung der Geschäftstätigkeit eindeutig fest und ist die Beendigung der Tätigkeit der Bundesnetzagentur nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten schriftlich gemeldet worden, kann die Bundesnetzagentur die Beendigung der Tätigkeit von Amts wegen feststellen.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 6 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 11.11.2015 – 21 K 450/15Zitiert von 1
- OVG NRW, 05.02.2020 – 13 A 17/16Zitiert von 6
- OVG NRW, 05.02.2020 – 13 B 1494/19
- EuGH, 13.06.2019 – C-193/18Zitiert von 11
- BGH, 14.06.2012 – III ZR 227/11Befugnis zur Verwendung von Verkehrsdaten eines Telefonanschlussinhabers: Erstreckung auf die Anbieter von Premium-DienstenZitiert von 3
- BFH, 03.02.2021 – XI B 45/20Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel bei mehrdeutiger Erklärung; Rechtsfolge der sog. LadenrechtsprechungZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 17.11.2020 – 14 K 206/14Zitiert von 1
- OLG Hamm, 28.05.2020 – 4 U 82/19
- KG, 31.05.2017 – 21 U 9/16Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.